Wichtige Begriffe im Versicherungswesen

zusammengestellt von Michael Mayerböck, im Dezember 2014

(Eigentexte sowie tlws. interpretierte oder direkt zitierte Wikipedia-Texte)

 

Immer wieder stellen sich für Versicherungskunden viele Fragen, die alle gar nicht in einem Beratungsgespräch Beantwortung finden können, da die Zeit oft nicht ausreicht. Die im Anschluss für Sie zusammengestellten Begrifflichkeiten der Versicherungsbranche sollen Ihnen bei Interesse helfen, sich auf Kundengespräche oder Beratungsgespräche besser vorbereiten zu können. Natürlich würde es mich freuen, wenn ich Ihr nächstes Gegenüber in Sachen Versicherungen sein darf.

Ableben

Siehe Lebensversicherung

Anlage

Unter Finanzprodukt (auch Anlageprodukt) versteht man verschiedene Produkte zur Kapitalanlage.

Aussteuerversicherung

Die Heirats- oder Aussteuerversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die von einem Versorger, i. A. dem Vater/der Mutter als Versicherungsnehmer für eine Tochter/einen Sohn, die/der Begünstigte, abgeschlossen wird. Seit 1.12.2014 hat die Helvetia Versicherungen AG die Bambino - einen sehr flexiblen „Kindersparplan“ - auf den Markt gebracht.

Bausparen

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt. Bauspardarlehen werden hauptsächlich für die Immobilienfinanzierung eingesetzt. Der Bausparvertrag ist eine Anlageform für die steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Der mit Vertragsabschluss vereinbarte Bauspartarif bestimmt die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regelspar- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr bereits bei Vertragsabschluss. Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an, zB Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife. Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 8 Jahre Ansparzeit. Nach Vertragsschluss wird meist eine Abschlussprovision von 1 % bis zu 3 % der Bausparsumme bedient, was die effektiven Guthabenzinsen mindert. Der fest vereinbarte Sparzins berechnet sich bezogen auf das angesparte Guthaben. Der fest vereinbarte Darlehenszins berechnet sich bezogen auf die nominelle Vertragssumme, nicht allein auf die effektive Darlehenssumme. Da das Bauspardarlehen im Wesentlichen aus den angesparten Guthaben anderer Bausparer, deren Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist, gezahlt wird, ist nicht genau vorhersehbar, wie viel Kapital zur Zuteilung zur Verfügung stehen wird. Deshalb kann keine feste Bewertungszahl angegeben werden, ab der ein Vertrag zugeteilt wird. Bausparkassen dürfen auch keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen.

Berufsausfallversicherung

Man kann sich als Selbstständiger oder Freiberufler auch gegen Betriebs- bzw. Berufsausfall versichern lassen. Wartezeiten sind variabel abschließbar.

Betriebshaftpflicht – Gewerbeversicherung – Best Business

Was im Privatbereich der Helvetia Ganz Privat-Schutz, ist im Gewerbe- bzw. Freiberuflichenbereich die Best Business-Versicherung. Auch im Hinblick auf Berufs-Rechtsschutz ist Deckung über die Best Business gegeben. Doppelversicherung in der Rechtsschutz ist unnötig, hat einer der im Haushalt lebenden Partner eine Best Business mit Rechtsschutzdeckung, gilt diese auch für den privaten Bereich für die ganze, im Haushalt gemeldete Familie mit Kindern ohne Einkommen bzw. unter 23 Jahren bei zB Studenten ohne eigenem Einkommen.

Bonus-Malus

Unter Bonus-Malus-Regelung versteht man ein System, das mit positiven und negativen Anreizen das gewünschte Verhalten erreichen möchte und somit eine Art der „Steuerungsfunktion“ ausübt. Jeder Zulassungsbesitzer beginnt in der Stufe 9, also bei 100 % der Tarifprämie. Wenn er innerhalb des Beobachtungszeitraumes, der vom 1. Oktober bis zum 30. September des nächsten Jahres läuft, zumindest einen Schaden verursacht, steigt er pro Schaden um drei Stufen. Fährt er ohne Schaden, verringert sich die Stufe um eins. Die Anpassung der B/M Stufe erfolgt dann zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Es gibt die Möglichkeit, dass der Schaden durch den Versicherungsnehmer selbst bezahlt wird und er so seine Stufe behält. In der Regel zahlt es sich bei einer Schadenshöhe von 150 % der aktuellen Jahresprämie aus. Viele Versicherungsanstalten bieten einen „Freischaden“. Diese Regelung besagt, dass ein Schaden zu keiner Rückstufung führt.

 

 0/1  2/3  4/5  6/7  8/9  10/11   12/13  14/15  16/17

50 % 60 % 70 % 80 % 100 % 120 % 140 % 170 % 200 %

 

Die prozentuale Reduzierung der Prämie aufgrund der Bonusstufe kann von Versicherer zu Versicherer abweichen. Die Nachlässe sind in den AKHB (allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) der einzelnen Versicherer enthalten.

Dauerrabatt – Dauerrabattrückforderung

In den meisten Versicherungsverträgen bei den meisten Gesellschaften sind 10 oder 20 Prozent Dauerrabatt für 10-Jahresverträge mit eingerechnet. Nun ist es aber so, dass seit geraumer Zeit gem. EU-Richtlinien lediglich 3-Jahresverträge im Privatbereich zulässig sind. Wechselt der Kunde nun den Betreuer und die Gesellschaft, passiert es, dass die stornierte Gesellschaft Dauerrabatt rückfordert. Dem kann man mit einer Meldung beim Versicherungsverband entgegnen oder man überlässt dem neuen Betreuer die Abwicklung und Einrechnung der geforderten Prämien und Rabatte.

Doppelversicherung

Man kann in allen Sparten „doppelt“ versichert sein, nur stellt sich die Frage, wie sinnvoll das ist. In manchen Krankenversicherungen sind Unfallversicherungen integriert, obwohl man gleichzeitig in einem Privatschutzpaket zusätzlich eine Unfallversicherung abgeschlossen hat. Ergo könnte man eine der Verträge minimieren oder die Sparte kündigen.

Einrechnung

Wechselt eine Kunde Betreuer und Gesellschaft, können etwaig überschneidende Prämien eingerechnet werden. Damit wird gewährleistet, dass der Kunde bereits vom neuen Betreuer betreut wird, beide Versicherungsverträge gleichzeitig laufen und eben die Prämie des alten Vertrages von der „übernehmenden“ Gesellschaft an den Kunden rückvergütet wird.

Erleben

Siehe Lebensversicherung

Ersparnis

Im Zuge eines Versicherungswechsels kommt es vor, dass bei gleicher Deckung der Kunde vom Betreuer ein Ersparnis vorgerechnet und ausgewiesen bekommt. Das liegt meist an der Rabattgebung als auch an den neuen Prämientabellen der jeweiligen Gesellschaften und nicht so sehr an den „erhöhten“ Beträgen der Altverträge.

Exekutive

Ich arbeite im Exklusivvertrieb für das Verkaufsgebiet Exekutive. Dieses Gebiet erschloss sich in den 80er-Jahren im Bereich Bundesheer und Polizei/Gendarmerie österreichweit. Das angenehme daran sind einerseits die speziell für den Exekutivdienst geschmiedeten Produkte und andererseits der Exekutivrabatt, der weit über die Grenzen der Polizei und des Bundesheeres hinaus nunmehr auch für die Justiz, für Gemeinden und andere Institutionen gegeben werden kann. Viele Produkte (zB Amts- und Organhaftpflicht oder doppelte Unfallversicherung ohne Doppelprämie) können oft nur bei der Helvetia Versicherungen AG bezogen werden.

Exklusivrabatt

Zwar liegt in der Branche allgemein die Meinung vor, Makler und Agenturen können die Preise mehr minimieren als angestellte Außendienstmitarbeiter, und ist dies auch vorerst augenscheinlich richtig, jedoch - damit hier Gleichberechtigung herrschen kann - kümmert sich der „Exklusivvertrieb“ der Helvetia Versicherungen AG via Exklusiv-Rabattmöglichkeiten um gerechte Verkaufsbedingungen für den Außendienst.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude wie zB Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab; dieser passive Rechtsschutz ergänzt den aktiven der Rechtsschutzversicherung. Die meisten Haftpflicht-Versicherungen sind freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in den Bereichen, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält. Wegen der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, müssen beispielsweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wegen der Gefahr, die vom Gebrauch von Schusswaffen ausgeht, bedürfen Jäger einer Jagdhaftpflichtversicherung. Keine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht zB für Tierhalter (von einigen Ausnahmen abgesehen).

Haushaltsversicherung

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden (wobei mögliche Selbstbehalte zu beachten sind) und Überspannungsschäden. Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert, d. h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Bezüglich ihrer Grundelemente ist die Hausratversicherung eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz hierzu gibt es gebündelte Versicherungen (üblich im gewerblichen Bereich und in der Industrieversicherung), nur einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern.

Invalidität

Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung (von spanisch casco „Schiffsrumpf“) ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs (Auto, Boot) auf. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung. Die Helvetia Versicherungen AG bietet zusätzlich noch eine Summenteilkasko-Variante an, welche für einen KFZ-Händler-Einkaufswert bis zu 10.000 Euro ideal erscheint.

Kraftfahrzeugversicherung (Kfz-Versicherung)

Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Personenkraftwagen verstanden. Neben der Versicherung von Personenkraftwagen existieren weitere Versicherungen wie beispielsweise die Motorradversicherung.

Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:

• Kfz-Haftpflichtversicherung (Schweiz: Motorfahrzeughaftpflichtversicherung);

• Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko);

• Schutzbrief;

• Insassenunfallversicherung;

• Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in den meisten Ländern zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Daher muss in der Regel jeder Halter eines Kraftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Sie ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt. In Österreich schließt eine private Unfallversicherung die Finanzlücke, die entstehen kann, wenn der gesetzliche Versicherungsschutz nicht ausreicht. Die Helvetia Versicherungen AG bietet selbst keine eigenen Krankenversicherungen an, kooperiert jedoch mit allen Anbietern via Helvetia Financial Services.

Kredite

Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Der Kreditnehmer gewährt zukünftig im Regelfall den Nennbetrag der kreditierten Geldsumme zurück und bei Warenkrediten eine der kreditierten Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer neben Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.

Kulanz

Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen. Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme zur Kundenbindung dar: auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.

Tritt beispielsweise ein Motorschaden eines PKW’s im 25. Monat nach dem Kauf auf, so ist die gesetzliche Verpflichtung zur Schadensbehebung seit diesem Monat erloschen. Um eine Verärgerung beim Kunden zu vermeiden, wird häufig der PKW-Händler in Zusammenarbeit mit dem Hersteller diesen Schaden kulant regeln. Die Regelung erfolgt eventuell nicht im gleichen Leistungsumfang wie die verpflichtende Schadensbehebung binnen der Gewährleistungspflicht. Nicht anders ist es im Versicherungswesen: Ist ein eingetretener Schaden gem. den Bedingungen nicht gedeckt, besteht nach Intervention und Prüfung oft Kulanzmöglichkeit.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. „Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall).“

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und eine Leistung auslösen. Private Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“.

Parkschaden

Hat man einen Parkschaden verursacht oder ist Opfer eines solchen, muss sofort bei der nächsten möglichen Polizeieinrichtung Anzeige erstattet werden, um die Versicherungsleistungen gewähren bzw. empfangen zu können.

Polizze

Der Versicherungsschein (auch Police - in Österreich: Polizze) ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag. Er verkörpert den Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.

Im gesetzlichen Sinn ist der Versicherungsschein damit gleichbedeutend mit dem Vertragsdokument. Er enthält sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch alle individuellen Angaben über das spezielle Risiko und die am Vertrag Beteiligten. In Ausnahmefällen verbrieft er Individualvereinbarungen.

Rabatt

Ein Rabatt (von ital.: rabbattere = abschlagen, abziehen) ist ein Nachlass vom Listenpreis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert (Netto-Verkaufspreis) oder ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt wird. Rabatte werden als Kaufanreize in der Preispolitik eingesetzt und sowohl für den Offline-Einkauf als auch zunehmend im Online-Handel genutzt (Online Couponing). Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation. Rabatte werden meist in Prozent vom Listenpreis als Rabattsatz angegeben. Eine dem Geldrabatt ähnliche Wirkung entfaltet das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren von Zugaben. Zugaben sind Rabatte in Güterform. Keine Rabatte sind allgemeine Preissenkungen oder Warenrückvergütungen. Ich persönlich vergebe seit 24 Jahren immer jene Rabatte automatisch, welche mir von der Gesellschaft zur Kundenbetreuung genehmigt werden. Damit schließe ich Kundenungleichbehandlung von vornherein aus.

Rechtsanwalt

Anwälte im Rahmen von Versicherungsverträgen arbeiten entweder direkt für die Gesellschaft, als Partner oder frei. Der jeweilige Selbstbehalt für freie Anwaltswahlen ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, meist zahlt man keinen Selbstbehalt, wenn ein Vertragspartner als juristische Vertretung gewählt wird. Im Rahmen meiner Tätigkeit für die Helvetia Versicherungen AG sind jeweils für besondere Fälle besondere Spezialisten tätig, mein direkter, weil persönlich bekannter Partner, ist Mag.iur. Robert Baum in 1040 Wien.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Die speziellen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dessen vertraglichen Vereinbarungen, die regelmäßig in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden. Für bestimmte Rechtsschutzversicherungsleistungen werden neben Allgemeinen vielfach auch besondere Bedingungen vereinbart.

Reisestorno

Eine Reisestornoversicherung, ist eine Reiseversicherung, die abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss. Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft stellen einem Kunden in der Regel anteilige Stornogebühren in Rechnung. Diese können den gesamten Reisepreis ausmachen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung trägt diese Kosten bei Rücktritt aus versichertem Grund. Versicherte Gründe sind zum Beispiel Tod, eine schwere Unfallverletzung, eine unerwartete Erkrankung, Impfunverträglichkeiten oder vieles mehr. Die Erstattung der Stornogebühren bei Reiserücktritt wegen eines bereits bestehendem Gebrechens wird in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Reiseversicherung

Als Reiseversicherung bezeichnet man Versicherungsverträge, die verschiedene Risiken im Zusammenhang mit Reisen abdecken.

Rendite

Die Rendite gibt das Verhältnis der Auszahlungen zu den Einzahlungen einer Geld- bzw. Kapitalanlage an und wird meist in Prozent und jährlich angegeben. Da sich die Rendite meist auf einen jährlichen Kapitalertrag bezieht, kann sie mit der Kennzahl Rentabilität, welche sich auf einen Unternehmenserfolg bezieht, nicht gleichgesetzt werden. Die bekannteste Renditekennzahl ist der Zinssatz. Der Begriff ist jedoch nicht scharf definiert, wodurch die Einordnung in einen bestimmten Markt kaum möglich ist. Es existieren verschiedene Arten von Renditen, wobei bei der Geld- oder Kapitalanlage immer ein mit der Rendite verbundenes Risiko beachtet werden muss.

Sachversicherung

Sachversicherungen werden auch „Nicht-Leben“ genannt und bestehen aus der klassischen Haftpflicht-, der Haushalt- (Hausrat-, dt.), Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- sowie Eigenheimversicherung. Bei der Helvetia Versicherungen AG werden all diese Sparten (ausgenommen Kranken) mit dem Namen „Helvetia Ganz Privat, HGP“ zusammengefasst.

Schadensbericht

Ein solcher Schadensbericht, auch Schadensmeldung genannt, sollte unmittelbar, jedoch innerhalb von zwei Wochen abgegeben werden. Bei der Helvetia Versicherungen AG gibt es sowohl die Möglichkeit, online einen Schaden zu melden, als auch eine App zu installieren. Weiters können sie mich als Ihren Betreuer kontaktieren, oder ein herkömmliches Print-Schadens-Formular ausfüllen.

Schadensbeurteilung (am Beispiel Wildschaden)

Der bei einem Wildunfall entstehende Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden. Der Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden, der bei Haarwild (Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase) im Regelfall in der Teilkasko versichert ist. Schäden, die durch Federwild verursacht werden, sind zumeist nicht versichert.

Schäden, die durch ein Ausweichmanöver am Fahrzeug entstehen, sind nur dann versichert, wenn damit schwerere Beschädigungen am Fahrzeug verhindert wurden. Schäden, die durch Ausweichmanöver gegenüber kleinen Tieren entstehen, fallen nicht in den Versicherungsschutz, auch dann nicht, wenn das Ausweichmanöver aus einer Schreckreaktion oder einem ungesteuerten Reflex heraus erfolgte. Durch das Ausweichen passieren oft schlimmere Unfälle als durch einen Zusammenstoß mit dem Tier, zusätzlich werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Ausweichmanöver gefährdet.

Schadensfall

Der Begriff Schadensereignis stammt aus dem Versicherungsrecht und bezeichnet ein Ereignis, das zu einem Schaden führt. Es kann nach Art des Schadens kategorisiert werden:

•   Personenschaden: Eine natürliche Person erleidet eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod.

•   Sachschaden: Eine Sache erleidet einen Schaden (Zerstörung, Beschädigung), zum Beispiel Überschwemmung, Explosion, Unfall.

•   Vermögensschaden: Der Schaden besteht aus einer Vermögensminderung, zum Beispiel die Zerstörung oder Beschädigung eines wertvollen Gemäldes: Der Sachschaden (Leinwand, Rahmen, Farbe) ist meist unbedeutend, der immaterielle Wertverlust (messbar zum Beispiel als aktueller Verkaufspreis) hingegen kann enorm sein.

Selbstbehalt

Unter Selbstbeteiligung (Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt.

Sonderrabatt

Muss ein eigenes Offert bzw. ein Produkt aufgrund von Mitbewerbern und dementsprechender Vorlage des Gegenofferts nachjustiert werden, kann ein Sonderrabatt nach Anfrage beim Verkaufsleiter oder beim Vorstand durchgesetzt werden.

Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen müssen am Versicherungsantrag in der Eingabemaske „Sonstige Vereinbarungen“ vom Betreuer als Sprachrohr des Kunden beantragt werden und stehen bei positiver Entgegennahme und Polizzierung als „Sondervereinbarungen“ niedergeschrieben.

Sparen

Sparen ist das Zurücklegen momentan freier Mittel zur späteren Verwendung. Häufig wird durch wiederholte Rücklage über längere Zeit ein Betrag aufsummiert, der dann für eine größere Anschaffung verwendet werden kann. Da die Bankenwirtschaft kaum mehr attraktive Sparprodukte anbietet, hat die Versicherungsbranche diese Kompetenz in Teilen übernommen. So bietet die Branche bei Produkten mit Laufzeiten über 15 Jahren Kapitalertragsteuer freie Erlöse. Ab  01.01.2015 werden jedenfalls 1,5% garantiert und die KESt (25%) fällt weg. Die jeweilige  Versicherungssteuer (4%-11%) muss abgeführt werden.

Sterbeversicherung

Unter einer Sterbegeldversicherung versteht man eine meist lebenslängliche Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Sie soll vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken, um die Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten (Bestattungspflicht), aber insbesondere auch um eine angemessene Beerdigung sicherzustellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind. Diese Versicherungen wurden besonders nach dem Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2004 beworben, das zuletzt aber bereits auf 500 Euro begrenzt war. Solche Lebensversicherungen wurden früher wegen der kleinen Versicherungssummen auch als Klein-Lebensversicherungen bezeichnet. Typische Anbieter von Sterbegeldversicherungen sind sogenannte Sterbekassen. Hierbei handelt es sich um kleinere Versicherungsunternehmen, die häufig in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) organisiert sind und diese Form der Versicherung im Unterschied zu großen Versicherungsunternehmen schon seit vielen Jahrzehnten anbieten. Die Helvetia Versicherungen AG bietet diese Produkte als „Abschiedsvorsorge“ an.

Storno

Die Rückabwicklung eines Vertrags wird umgangssprachlich Stornierung genannt, rechtlich handelt es sich jedoch um einen Rücktritt. Oft wird auch von Kündigung gesprochen. Gewerblich sind 10-Jahresverträge üblich, im Privatbereich sind es nach Abschluss 3 Jahre, danach ist jedweder Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit stornierbar. Im Schadenfall können beide Vertragspartner kündigen. Bei den Kündigungsfristen handelt es sich unterschiedlich je nach Vertrag um 1-monatige, 2-monatige oder 3-monatige Fristen, auch muss man bedenken, das Kündigungen oft erst frühestens „zu einem bestimmten Zeitpunkt” vor Ablauf entgegengenommen werden und der Kunde informiert wird, dass eine neuerliche Kündigung zu gegebener Zeit auszusprechen sei.

Stufengeschenk

Stufengeschenke gibt es seit der Übernahme des Bonus-Malus-Systems durch die Versicherer als Behörden. Jeder Versicherer hat eigene Geschäftsmodelle, bei der Helvetia Versicherungen AG gibt es bei Fahrzeugwechsel oder Übernahmen Stufengeschenke für Neukunden. Für Bestandskunden gibt es ebenso Rabatte, um gleichberechtigt vergeben zu können.

Summenteilkasko

Die Helvetia Versicherungen AG bietet zusätzlich zu den Voll- und Teilkasko-Varuianten noch eine Summenteilkasko-Variante an, welche für einen KFZ-Händler-Einkaufswert bis zu 10.000 Euro ideal erscheint.

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Entgegen der Vollkasko darf man beim Teilkasko-Schaden diesen nicht selbst verursacht haben.

Unfall

Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person (Körperschaden) unfreiwillig oder eine Sache (Sachschaden) einen Schaden erleidet.

Die häufigsten Unfallereignisse für Körperschäden sind Stürze, Verkehrsunfälle, Sportunfälle und Verbrennungen, sowie penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle. Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen oder Fehlhandlung.

Unfallversicherung

Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten als medizinischer Notfall wie auch die längerfristigen als Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge.

Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden ungeachtet einer Schuldfrage. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung.

Vandalismus

Unter Vandalismus (auch Wandalismus) versteht man allgemein eine „blinde Zerstörungswut“. Das Wort Vandalismus leitet sich sprachlich − jedoch historisch wenig begründet – von der germanischen Volksgruppe der Vandalen ab, die in der Spätantike in das römische Reich einwanderten. Mit Vandalismus wird heute in der Kriminologie eine vorsätzliche Handlung bezeichnet, die meist eine Zerstörung oder Beschädigung einer privaten oder öffentlichen Sache (Sachbeschädigung) bis hin zu Körperverletzung oder Tierquälerei zur Folge hat. Er ist meist eine Form von deviantem und deliquentem Verhalten, häufig (aber nicht nur) von Jugendlichen, die meist als zwecklos, irrational oder auch nihilistisch erscheint. In der Versicherungsbranche sind in den meisten Verträgen Eigenheim und Hausrat betreffend wie auch in den Kfz-Kaskovarianten Vandalismuschäden integriert.

Versicherer

Ein Versicherer (auch: Versicherungsbetrieb, veraltet: Assekuradeur), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt. In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherer muss in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft), Anstalt des öffentlichen Rechts (Versicherungsanstalt) und privatwirtschaftlich organisiert. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, zum Beispiel in Großbritannien „Lloyd’s of London”, Versicherer sein. Rechtlich ist jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt, ein Versicherungsunternehmen. Andere Finanzdienstleistungen (zum Beispiel die Immobilienfinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherungsunternehmen in Österreich nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung, als Vermittler für einen anderen Anbieter, angeboten werden. In meinem Fall werden solche Wünsche via Helvetia Financial Services abgewickelt.

Versicherte Person

Versicherungsverträge können in unterschiedlicher Form den Versicherungsnehmer selbst oder aber dritte Personen einbeziehen und begünstigen. Der Versicherungsnehmer als Vertragsherr kann in seinem Namen für einen anderen einen Versicherungsvertrag abschließen. Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Personal- oder Sachrisiko sich der vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt. Im ersten Fall ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person und regelmäßig auch Beitragszahler. Im zweiten Fall liegt ein Vertrag zugunsten Dritter vor. Der Versicherungsnehmer ist ungleich der versicherten Person, zahlt aber die Beiträge (Vertrag auf fremde Rechnung).

 

Versicherung

Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (=Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf „Versicherer” ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.

Versicherungsberatung

Der Begriff Beratung bezeichnet umgangssprachlich ein strukturiertes Gespräch oder eine vergleichbare Kommunikationsform (Brief, E-Mail o. ä.) oder auch eine praktische Anleitung, die zum Ziel hat, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen oder sich der Lösung anzunähern. Meist wird Beratung im Sinne von „jemandem in helfender Absicht Ratschläge erteilen“ verwendet. Meine Beratungen finden flexibel in 1010 Wien, Salztorgasse 5, in meinem Home Office in 1210 Wien, Ödenburgerstraße 87 oder beim Kunden bzw. an anderen gewünschten Destinationen statt.

Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet. Vertragspartner ist der Versicherer, der den Versicherungsschutz bietet.

Versicherungspartner

Meine Partner (via Helvetia) sind:

Generali

UNIQA

HanseMerkur

Wiener Städtische

Vienna Insurance Group

Lucky Car

Wüstenrot

Merkur

start:bausparkasse

Volksbanken Leasing

Elvia

... und auf Anfrage alle österreichisch und europäisch agierenden Gesellschaften.

Versicherungstermin

Man kann alles telefonisch oder online machen; manchmal jedoch ist das persönliche Gespräch unabdingbar, um für den Kunden keinen Nachteil auf Grund von Unwissenheit zu schaffen. (siehe auch Versicherungsberatung)

Versicherungswechsel – Übernahme eines Kunden

Möchte ein Kunde in einer oder mehreren Versicherungssparten den Betreuer und die Gesellschaft wechseln, ist das gemäß den jeweiligen Kündigungsrichtlinien und

-zeiten ohneweiters möglich; jedoch müssen beide Vertragspartner – also die Gesellschaft via des Vermittlers der neuen Geschäftsbeziehung einerseits und der Kunde andererseits, genügend Zeit und Geduld aufbringen, denn ein Versicherungswechsel kann bis zu einem Jahr und in Ausnahmefällen auch länger dauern. Gewerblich sind 10-Jahresverträge üblich, im Privatbereich sind es nach Abschluss 3 Jahre, danach ist jedweder Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit stornierbar. Im Schadenfall können beide Vertragspartner kündigen. In der Versicherungsbranche herrscht derzeit ein starker Verdrängungswettbewerb und jede Gesellschaft möchte günstigere Angebote bieten. Die Helvetia will das auch, also prüfen Kunde und Berater gemeinsam, ob sich ein Versicherungswechsel rechnet oder eben nicht.

Vinkulierung

Die Vinkulation (lat. vinculum: Band, Fessel) ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht, mit dem das satzungsmäßige Zustimmungserfordernis einer Kapitalgesellschaft für die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Anteils, zB in Form einer Aktie, umschrieben wird. Der Begriff umfasst daneben jedoch auch die Verpfändung von Waren oder – überwiegend in Österreich - die Verpfändung/Abtretung von Versicherungsansprüchen. Benötigte Vinkulierung für meine Kunden lasse ich via Generaldirketion Helvetia ausstellen.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden. In der Vollkasko kann man Schäden auch „selbst“ verursachen, was in der Teilkasko nicht gedeckt ist.

Wartezeiten

In der Rechtsschutz zB beträgt je nach Gesellschaft die Wartezeit bis zum Eintritt eines Erstschadens zwischen 3 und 6 Monaten. In der Krankenversicherung besteht ebenso Wartezeit, denn sonst würde sich jedermann ja erst dann versichern lassen, wenn ein Schaden eingetreten ist.

Zulassungsstelle

Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Österreich jene Behörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Fahrerlaubnissen, Betriebserlaubnissen, für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und andere für den Straßenverkehr relevante Dokumente zuständig ist. Wegen der vielfältigen Aufgaben spricht man behördenintern vom Straßenverkehrsamt. In Österreich wurden den privaten Kfz-Versicherungsgesellschaften die Kompetenzen von amtlichen Zulassungsstellen übertragen, darunter auch die Ausfolgerung von Kennzeichentafeln. Die Zulassungsstellen agieren hierbei als Behörde. Eine Zulassung des Kfz ist daher in jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk möglich - unabhängig vom Versicherer. Die An-, Ab- und Ummeldung eines Kraftfahrzeuges ist die publikumsintensivste Aufgabe von Versicherern und deren Beratern. Für die Zulassung seines Fahrzeuges benötigt man in Österreich einen amtlichen Lichtbildausweis, einen Nachweis des Hauptwohnsitzes, eine Versicherungsbestätigung und einen Genehmigungsnachweis bzw. ein Genehmigungsdokument. Dieses Dokument kann bei erstmaliger Zulassung der Typenschein, eine Einzelgenehmigung oder ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank sein. Bei Zulassung eines Gebrauchtwagens benötigt man ebenfalls ein Genehmigungsdokument sowie den Kaufvertrag. Zusätzlich benötigt man einen Überprüfungsbefund sofern das Auto älter als drei Jahre ist. Wenn das Kraftfahrzeug ein Eigenimport ist, benötigt man zusätzlich ein Genehmigungsdokument des Finanzamtes. Sollte eine andere Person als der Halter das Fahrzeug zulassen, muss man eine Vollmacht mit sich führen. Sollte man das Auto auf eine Firma anmelden, so ist der Gewerbeschein oder ein Firmenbuch, bzw. Handelsregisterauszug und eine Vollmacht mit Firmenstempel zur Anmeldung mitzunehmen. Zur lediglichen Abmeldung benötigt man Zulassungsschein, Typenschein und Vollmacht.

Wenn Sie mir Ihre Unterlagen überlassen und mich mit einer Vollmacht zur An- und Abmeldung Ihres Kfz ausstatten, erledige ich gerne alle Wege für Sie.

 

 

 

 

 

 

 

PhDr. Michael Mayerböck

temporary office: 1010 Wien, Salztorgasse 5